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ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LEISTUNGSBEDINGUNGEN (AGB) VON AIRVISIONAIR®:

1. Allgemeines

Für alle Verträge zwischen airvisionair®, Geschäftsführer: Johannes Heise (im folgendenairvisionair®), und dem Auftraggeber gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen.

Stand: 01.04.2019

2. Vertragsgegenstand

airvisionair® bietet die Erstellung von Filmen an. Grundlage für die Umsetzung der Filme sind die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Storyboards und Drehpläne oder das von airvisionair® erstellte und dem Auftraggeber vorgelegte Storyboard. Das Storyboard gilt als Freigabe für die Produktion und Umsetzung des Films. Spätere Abweichungen vom Storyboard sind mit Mehrkosten verbunden und müssen vom Auftraggeber übernommen werden.

Stand: 01.04.2019

3. Vertragsschluss

airvisionair® wird dem Auftraggeber ein Angebot zusenden (schriftlich oder per E-Mail). Die Annahme des Angebots durch den Auftraggeber erfolgt ebenfalls schriftlich oder per E-Mail. Der Vertragsschluss erfolgt, wenn die Annahmeerklärung bei des Auftraggebers bei airvisionair® eingeht.

Stand: 01.04.2019

4. Abnahme, Vergütung, Fälligkeit

4.1 Die Abnahme gilt binnen 14 Tagen nach Überlassung der bestellten Arbeiten in der vereinbarten Form als erteilt (§ 640 Abs. 1 S. 3 BGB).

4.2 Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Mängelansprüche hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen.

4.3 Die Vergütung ist zahlbar spätestens 14 Tage nach Zugang einer ordnungsgemäßen Rechnung. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Fertigstellung der Arbeiten. Der Auftraggeber stimmt dem Versand der Rechnung in elektronischer Form zu.

4.4 Soweit Verträge über notwendige Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von airvisionair® abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber,airvisionair® im Innenverhältnis von sämtlichen Vergütungsansprüchen freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben (z.B. für Filmmaterial, Statisten, Stylisten und Locationkosten).airvisionair® sind in Abweichung zu Ziffer 4.3 berechtigt, diese Kosten in Rechnung zu stellen, sobald sie ihnen von dem Dritten in Rechnung gestellt werden.

4.5 Wird die für Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus Gründen, dieairvisionair® nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so ist ein vereinbartes Pauschalhonorar entsprechend zu erhöhen. Ist ein Zeithonorar vereinbart, so erhältairvisionair® auch für die Zeit, um die sich die Aufnahmearbeiten verlängern, den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.

4.6 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

Stand: 01.04.2019

5. Leistung

5.1 Alle Arbeiten werden nur unter Einhaltung gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt.

5.2 Die erforderliche Aufstiegserlaubnis bei Luftaufnahmen wird vonairvisionair® beantragt und die Gebühren dem Auftraggeber in Rechnung gestellt, gleich ob die Erlaubnis erteilt oder versagt wird. Die Versagung der Erlaubnis durch die zuständige Behörde berechtigt nur dann zur Kündigung des mitairvisionair® geschlossenen Vertrags, wenn kein anderer Ort für die Aufnahmen möglich ist, für den eine entsprechende Aufstiegserlaubnis erteilt wird.

5.3 In folgenden Fällen können keine Flüge und damit keine Aufnahmen erfolgen:

  • Bei Regen, Schneefall oder Gewitter
  • Bei starkem Wind
  • Bei extrem schlechter Sicht
  • In der Zeit von 30 Minuten vor Sonnenuntergang bis 30 Minuten nach Sonnenaufgang

Das Risiko, dass ein Flug aufgrund der Witterungsbedingungen ausfallen muss, trägt der Auftraggeber. Etwaige Kosten für Leistungen Dritter oder eine neuerliche Aufstiegserlaubnis sind vom Auftraggeber zu übernehmen.

5.4 Grundsätzlich können die Leistungen nur erbracht werden, wenn Sichtflug (VFR-Regeln) möglich ist, die maximale Flughöhe nicht über 100 m liegt und keine Personen überflogen werden sollen.

Stand: 01.04.2019

6. Kündigung

Macht der Auftraggeber von seinem Kündigungsrecht nach § 649 S. 1 BGB Gebrauch, kannairvisionair® als pauschale Vergütung 15% der vereinbarten Vergütung verlangen, wenn die Ausführung, insbesondere die Erstellung von Aufnahmen, noch nicht begonnen hat. Hat die Ausführung schon begonnen, sind 60% der vereinbarten Vergütung zu zahlen.

airvisionair® muss sich jedoch ersparte Aufwendungen oder durchgeführte bzw. böswillig unterlassene Ersatzaufträge anrechnen lassen (§ 649 BGB). Das pauschalierte Honorar stehtairvisionair® nicht zu, wenn der Auftraggeber nachweist, dass der airvisionair® nach § 649 BGB zustehende Betrag wesentlich niedriger als die Pauschale ist.

Kosten für Leistungen Dritter, die namens und im Auftrag des Auftraggebers gebucht wurden, sind vom Auftraggeber zu übernehmen, sobald der Dritte sie in Rechnung stellt.

Stand: 01.04.2019

7. Nutzungsrechte

7.1 airvisionair® räumt dem Auftraggeber die für den Vertragszweck und im Angebot aufgeführten Nutzungsrechte ein.airvisionair® darf das für den Auftraggeber erstellte Bild- und/oder Videomaterial zeitlich und räumlich unbegrenzt für eigene Werbezwecke nutzen.

7.2 Die vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte werden dem Auftraggeber erst mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung eingeräumt.

Stand: 01.04.2019

8. Haftung

8.1 airvisionair® haften gegenüber dem Auftraggeber nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.

8.2 Die Haftungsbegrenzung Ziffer 8.1 gilt jedoch nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Schäden aus der schuldhaften Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf) oder wenn der andere aufgrund eines besonderen Vertrauenstatbestandes auf die ordnungsgemäße Pflichterfüllung vertraut.

8.3 Im Falle einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vorhersehbaren und typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

8.4 Eine gesetzlich vorgeschriebene, verschuldensunabhängige Haftung vonairvisionair® sowie eine gesetzliche Garantiehaftung bleiben von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.

8.5 Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmtairvisionair® gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung, es sei denn,airvisionair® trifft gerade bei der Auswahl des Dritten ein Verschulden.airvisionair® tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.

Stand: 01.04.2019

9. Haftung des Auftraggebers

9.1 Der Auftraggeber garantiert, dass er hinsichtlich der von ihm gelieferten Materialien für die vertragsgegenständliche Nutzung uneingeschränkt verfügungsbefugt ist und insoweit die Inhalte frei von sämtlichen Rechten Dritter, unter Einschluss eventueller Persönlichkeitsrechte, sind. Insbesondere garantiert der Auftraggeber alle für die Herstellung oder Bearbeitung erforderlichen Urheber-, Leistungsschutz-, Lizenz-, Auswertungs- und GEMA-Rechte zu besitzen.

9.2 Sofern nichtairvisionair® ausdrücklich schriftlich zusichert, dass abgebildete Personen oder die Inhaber der Rechte an abgebildeten Werken der bildenden oder angewandten Kunst oder der Baukunst die Einwilligung erteilt haben, obliegt die Einholung der im Einzelfall notwendigen Einwilligung Dritter oder die Einwirkung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. dem Auftraggeber.

9.3 Der Auftraggeber stelltairvisionair® von Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der vertragsgemäßen Ausübung derairvisionair® durch diesen Vertrag eingeräumten Rechte und Befugnisse hinsichtlich der von dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Materialien und abgebildeten Werken erhoben werden. Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen auch die angemessenen Kosten einer Rechtsverteidigung, dieairvisionair® bei der Abwehr von Ansprüchen Dritter entstehen sollten.airvisionair® wird den Auftraggeber jedoch unverzüglich von vorzunehmenden Maßnahmen der Rechtsverteidigung informieren.airvisionair® darf bei solchen Auseinandersetzungen mit Dritten Vergleiche nur nach Rücksprache mit dem Auftraggeber schließen. Andernfalls trägtairvisionair® sämtliche Kosten der Auseinandersetzung selbst.

Stand: 01.04.2019

10. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Vertragssprache

10.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

10.2 Handelt der Auftraggeber als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz vonairvisionair®. Hat der Auftraggeber keinen Satz in Deutschland, so ist der Geschäftssitz vonairvisionair® ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Auftraggebers zugerechnet werden können.airvisionair® ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Auftraggebers anzurufen.

10.3 Ein Vertragsschluss ist nur in deutscher Sprache möglich.

Stand: 01.04.2019

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